Anwälte
Hinweise für Anwältinnen und Anwälte
Berufliche Tätigkeit
Ich bin seit 1991 als Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Kontext für Justizbehörden, Anwaltschaft und Verteidigung in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Ich arbeite als staatlich geprüfter und allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die albanische Sprache.
Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die sprachliche Begleitung der Kommunikation zwischen Verteidigung und Mandantschaft sowie weitere anwaltliche Gespräche im straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Kontext.
Kurze Einordnung
Die Dolmetschertätigkeit im anwaltlichen Kontext dient der Ermöglichung unmittelbarer, vertraulicher und verlustfreier Kommunikation zwischen Verteidigung und Mandantschaft. Der Dolmetscher ist weder Gesprächspartner noch Vermittler, sondern ermöglicht Verständigung, ohne selbst Teil der Kommunikation zu werden.
Erreichbarkeit & Abrechnung
Telefon (Festnetz): 089 999 50 777
Mobiltelefon: 0172 637 8558
Telefax: 089 999 50 778
E-Mail: postfach@albanisch.bayern
Postanschrift:
Fritz-Winter-Straße 10
80807 München
Abrechnung:
Nach den gesetzlichen Tarifen des JVEG.
Hinweis
Im Folgenden wird das berufliche Verständnis der Dolmetschertätigkeit im anwaltlichen Kontext dargestellt. Die beschriebenen Maßstäbe entsprechen dem anerkannten professionellen Standard des Berufsstandes. Anwältinnen und Anwälte dürfen diese Qualität erwarten.
Aufgaben und Standards der anwaltlichen Dolmetschertätigkeit
Die Aufgabe des Dolmetschers im anwaltlichen Kontext besteht darin, eine unmittelbare und vertrauliche Kommunikation zwischen Verteidigung und Mandantschaft zu ermöglichen.
Besonders bei der Entwicklung der Verteidigungsstrategie ist es von zentraler Bedeutung, dass Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Mandantinnen und Mandanten so nah wie möglich zusammenkommen, trotz sprachlicher und kultureller Unterschiede.
Aussagen werden vollständig und unverändert übertragen, einschließlich Tonfall, Emotionalität, Spannungen und innerer Widersprüche. Der Dolmetscher nimmt keine Bewertung, Einordnung oder Einflussnahme vor.
Neben der sprachlichen spielt die kulturelle Dimension eine wesentliche Rolle. Kommunikation soll so stattfinden, dass sich die Beteiligten als Vertreter ihrer jeweiligen kulturellen Prägung wahrnehmen können.
Die Aufrechterhaltung interkultureller Unterschiede stellt keinen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip dar, sondern ist ein notwendiger Bestandteil realitätsnaher Kommunikation, insbesondere im sensiblen Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Mandantschaft.
Unterschiede werden nicht nivelliert oder künstlich überbrückt. Sie bleiben sichtbar und ermöglichen Klarheit, Authentizität und belastbare Entscheidungen.
Diskretion besitzt höchste Priorität. Die Inhalte der Kommunikation werden nicht persönlich verarbeitet oder bewertet. Gerade daraus ergibt sich die notwendige Neutralität.
Anwältinnen und Anwälte, die über viele Jahre mit mir zusammenarbeiten, wissen diese Haltung zu schätzen. Der Eindruck über die Mandantschaft entsteht nicht über den Dolmetscher, sondern über die unmittelbar ermöglichte Kommunikation.
Die Tätigkeit erfolgt sachlich, neutral und mit dem gebotenen professionellen Abstand.