Gerichte
Hinweise für Gerichte
Berufliche Tätigkeit
Ich bin seit 1991 als Dolmetscher für Gerichte tätig. Als staatlich geprüfter und allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die albanische Sprache arbeite ich für Justizbehörden in der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Tätigkeit umfasst insbesondere Hauptverhandlungen und richterliche Vernehmungen in straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Kurze Einordnung
Die Dolmetschertätigkeit im gerichtlichen Kontext dient der Ermöglichung unmittelbarer Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Der Dolmetscher bleibt dabei im Hintergrund und tritt nicht als eigenständiger Kommunikationsteilnehmer in Erscheinung.
Erreichbarkeit & Abrechnung
Telefon (Festnetz): 089 999 50 777
Mobiltelefon: 0172 637 8558
Telefax: 089 999 50 778
E-Mail: postfach@albanisch.bayern
Postanschrift:
Fritz-Winter-Straße 10
80807 München
Abrechnung:
Nach den gesetzlichen Tarifen des JVEG.
Hinweis
Im Folgenden erläutere ich, wie ich meinen Beruf verstehe und ausübe. Ich empfehle, diesen Teil vollständig zu lesen.
Diese Maßstäbe entsprechen dem professionellen Standard unseres Berufsstandes. Als Auftraggeber dürfen Sie diese Qualität erwarten — bei mir und bei allen Kolleginnen und Kollegen.
Aufgaben und Standards der gerichtlichen Dolmetschertätigkeit
Meine Tätigkeit als Dolmetscher im gerichtlichen Kontext folgt einem klaren Grundsatz: Der Dolmetscher ist nicht Teil der Kommunikation, sondern ermöglicht sie, ohne selbst in Erscheinung zu treten.
Im Unterschied zur anwaltlichen Kommunikation ist die gerichtliche Kommunikation ihrer Natur nach davon geprägt, dass die Bereitschaft zur Wahrheit variieren kann. Ebenso liegt es in der Natur gerichtlicher Verfahren, dass mit der Wahrheit taktisch, selektiv oder zurückhaltend umgegangen wird.
Gerade hierin liegt eine besondere Herausforderung der gerichtlichen Dolmetschertätigkeit.
Wenn Aussagen taktisch formuliert, verzerrt, abgeschwächt oder umgedeutet werden, ist es meine Aufgabe, diese genau so zu übertragen, wie sie vom Urheber geäußert werden. Nicht klarer. Nicht plausibler. Nicht „richtiger".
Die Dosierung ist dabei entscheidend. Ungereimtheiten, Brüche, Ausweichmanöver oder sprachliche Auffälligkeiten müssen sichtbar bleiben, ohne dass ich sie erkläre, kommentiere oder einordne.
Adressat dieser Übertragung ist der Entscheidungsträger, konkret das Gericht. Es soll dem Gericht möglich sein, ohne jede entlastende oder lenkende Hilfe des Dolmetschers selbst zu erkennen, welchen Wahrheitsgehalt eine Aussage hat.
Im Idealfall kommunizieren Richterinnen und Richter, Beschuldigte, Angeklagte, Zeuginnen und Zeugen so unmittelbar miteinander, dass der Dolmetscher praktisch unsichtbar bleibt. Der Eindruck soll entstehen, dass eine direkte Kommunikation stattfindet.
Meine Aufgabe endet dort, wo die Bewertung beginnt. Ich helfe zu verstehen, was gesagt wurde. Nicht, wie es zu verstehen ist.
Es ist wesentlich, dass das Gericht nicht meine Einschätzung wahrnimmt, sondern ausschließlich die Aussage der jeweiligen Prozessbeteiligten, mit all ihren sprachlichen, emotionalen und inhaltlichen Eigenheiten.
Kurz gesagt: Der Mensch spricht. Ich übertrage. Das Gericht entscheidet.
Meine Rolle bleibt dabei konstant: sehr nah an der Aufgabe, emotional stets auf Abstand.